Energieausweis

Muster eines Gebäude-Energieausweises

 

Gesetzliche Einführung des Energieausweises

Seit dem 1. Januar 2009 schreibt die Bundesregierung einen Energieausweis für alle Wohngebäude gesetzlich vor.

Dieses Dokument muss bei Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen bzw. Gebäuden den Interessenten vorgelegt werden. Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist der Energieausweis ebenfalls Pflicht.

Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ist der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben. Bei Häusern mit mehr Wohneinheiten sowie Nichtwohngebäuden kann auch der verbrauchtsorientierte Ausweis ausgestellt werden.

Der bedarfsorientierte Ausweis gibt Aufschluss über die Qualität des Gebäudes. Er berücksichtigt verwendete Baustoffe, die Dämmwirkung aller Gebäudeteile und die vorhandene Heizung. Bei der Berechnung des energetischen Zustandes werden DIN- bzw. EN-Normen zu Grunde gelegt. Zusätzlich dazu werden Möglichkeiten zur Sanierung aufgezeigt.

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird dagegen der Energieverbrauch des Nutzers aufgezeigt. In diesem Ausweis wird also nur das aktuelle Nutzerverhalten dargestellt und ein objektiver Vergleich mit anderen Gebäuden oder Wohnungen ist nicht möglich.

Die Ausweispflicht beinhaltet keine Sanierungspflicht!
Die im Energieausweis aufgeführten Vorschläge sind nur Empfehlungen zur energetischen Verbesserung des jeweiligen Gebäudes.